Jeder kann in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, zu Recht oder zu Unrecht. Hausdurchsuchungen, Durchsuchung der Person, Blutentnahme, körperliche Untersuchung, Vorladung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zur Zeugen- oder Beschuldigtenvernehmung, vorläufige Festnahme und Haftbefehl sind typische Maßnahmen der Behörden im Strafrecht, die Anlass geben sollten den Rat eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Warum sollten Sie in Ihrer Situation einen unserer Anwälte wählen? Hier sind 5 Gründe die Ihnen hoffentlich die Wahl erleichtern:
Man sollte meinen, dass das eigentlich selbstverständlich ist. Ist es aber leider nicht. Einerseits gehört eine gewisse Erfahrung dazu zu prognostizieren, wie ein Strafverfahren voraussichtlich enden wird
– werden die Beweise für eine Verurteilung ausreichen oder nicht
– welche Strafe ist zu erwarten, falls das Gericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als zutreffend feststellt, andereseits fällt es manchen Verteidigern wohl schwer die Mandanten mit der oft unangenehmen Wahrheit zu konfrontieren.
Weil es für Sie wichtig ist zu wissen, was auf Sie zu kommt, damit Sie ihr Leben darauf einstellen können, versuchen wir immer eine realistische Prognose abzugeben und erklären was wir leisten können, damit der geringst mögliche Schaden für Sie entsteht.
Seit Jahren vertreten wir unsere Mandanten bei ihren strafrechtlichen Problemen. Einige von diesen haben ihre Meinung über unsere Leistung bei deren Strafverteidigung im Internet veröffentlicht. Überzeugen sie ich selbst und schauen Sie sich deren Bewertungen an, z.B. auf unserer Facebook Seite oder auf unserem Google Business Eintrag. Natürlich können wir nicht jeden Mandanten glücklich machen aber wir werden uns immer vertrauensvoll für Sie einsetzen.
Wenn Sie mehr über die Tätigkeit eines im Strafrecht tätigen Anwalts wissen wollen lesen sie gerne weiter.
Ist gegen Sie in einem Strafverfahren Anklage erhoben worden, werden wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie entwickeln, gegebenenfalls auch bereits mit Blick auf eine mögliche künftige Strafvollstreckung. So erhalten Sie beispielsweise eine individuelle Beratung im Hinblick auf Therapiemöglichkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Strafgesetzbuch (StGB).
In einer – im Strafrecht immer wieder vorkommenden – Haftsituation informieren unsere Strafverteidiger schnell und zuverlässig über die weiteren Schritte und nehmen auch persönlichen Kontakt zu den Familienangehörigen des Inhaftierten auf, denen wir bei organisatorischen Fragen während des Verfahrens gerne beratend zur Seite stehen. Dabei ist unsere Tätigkeit in strafrechtlichen Haftsachen selbstverständlich nicht nur auf den Raum Würzburg beschränkt, unsere Strafverteidiger setzen Ihre Interessen ebenso in Ochsenfurt und Umgebung durch.
Sollten Sie sich in einer der eingangs beschriebener Situationen wiederfinden, äußern Sie sich erstmal nicht zum Tatvorwurf, sondern kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Strafrecht – kontaktieren Sie uns. Da die Weichen für eine qualifizierte Strafverteidigung oftmals im Ermittlungsverfahren gestellt werden, ist es stets ratsam, bereits im Rahmen des ersten Kontakts mit den Strafverfolgungsbehörden (vor der ersten Vernehmung als Beschuldigter oder bei der Hausdurchsuchung) einen Strafverteidiger – am besten einen Fachanwalt für Strafrecht – hinzuzuziehen.
Im Rahmen des ersten vertraulichen Verteidigergesprächs, auf das Sie unbedingt vor Beginn der Vernehmung bestehen sollten, werden wir Sie (verständlich) über Ihre Rechte als Beschuldigter aufklären. Ob Sie beispielsweise von Ihrem in der Strafprozessordnung verankerten Schweigerecht Gebrauch machen oder vielmehr Angaben zum Vorwurf tätigen sollten, entscheiden wir individuell und situationsabhängig in einem ruhigen Gespräch gemeinsam mit Ihnen.
Wir vertreten Sie mit vollem Einsatz!
Sind Sie vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht bereits strafrechtlich verurteilt worden, vertreten wir Sie auch in der Berufungsinstanz oder im Revisionsverfahren. Während im strafrechtlichen Berufungsverfahren eine erneute Verhandlung vorm dem Berufungsgericht stattfindet, ist das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem zuständigen Oberlandesgericht i.d.R ein rein schriftliches Verfahren.
Wurden Sie bereits rechtskräftig verurteilt, begleiten wir Sie als erfahrene Strafverteidiger durch das sich dem Strafverfahren anschließende Strafvollstreckungsverfahren u. a. in Verfahren über Reststrafaussetzungen zur Bewährung und im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen im Maßregelvollzug. Dies gilt nicht nur für die Maßregeln der suchtspezifischen Heilbehandlung gemäß § 64 StGB, sondern auch bei strafrechtlich untergebrachten Patienten gemäß § 63 StGB.
Auch in den Bereichen des Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerstrafrechts übernehmen wir Ihre Verteidigung in jeder Lage eines Strafverfahrens, darüber hinaus gehört auch die präventive Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken zu unserem Leistungsspektrum. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht in unseren Kanzleien in Würzburg, Ochsenfurt oder Neubrunn.
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