Jeder kann in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, zu Recht oder zu Unrecht. Hausdurchsuchungen, Durchsuchung der Person, Blutentnahme, körperliche Untersuchung, Vorladung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zur Zeugen- oder Beschuldigtenvernehmung, vorläufige Festnahme und Haftbefehl sind typische Maßnahmen der Behörden im Strafrecht, die Anlass geben sollten den Rat eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Hier sind 5 Gründe die Ihnen hoffentlich die Wahl erleichtern:
Unsere Spezialisierung (auch) auf das Strafrecht können Sie an den Fachanwaltstiteln für das Strafrecht leicht erkennen. Aber auch die weiteren in diesem Bereich tätigen Würzburger Anwälte unserer Kanzlei haben einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte seit Jahren eben im Strafrecht. Regelmäßige Fortbildungen sind für uns selbstverständlich.
Das Strafrecht ist schon seit über 30 Jahren ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Kanzlei in Würzburg. Auch wenn natürlich nicht jeder Rechtsanwalt persönlich über diesen Zeitraum als Anwalt tätig war, profitieren doch alle unserer Anwälte durch die Arbeit im Team aus diesem Erfahrungsschatz. Dieses Wissen wird auch Ihnen zu Gute kommen.
Natürlich liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im strafrechtlichen Bereich in der Region der Gerichte in Würzburg, Schweinfurt und Kitzingen. Aber auch aus anderen Städten, wie Berlin, München, Nürnberg (und vielen mehr) beauftragen uns Mandanten mit ihrer Verteidigung. Dies führte zu einer guten Vernetzung mit Strafverteidigern aus zahlreichen anderen Städten. Dadurch sind wir in der Lage uns bei Bedarf über die durchaus unterschiedlichen Gepflogenheiten der Strafgerichte, z.B. über das übliche Strafmaß, zu informieren und, sollte es erforderlich sein, einen ortsansässigen Anwalt für Strafrecht für die Zusammenarbeit zu empfehlen.
Man sollte meinen, dass das eigentlich selbstverständlich ist. Ist es aber leider nicht. Einerseits gehört eine gewisse Erfahrung dazu zu prognostizieren, wie ein Strafverfahren voraussichtlich enden wird
– wird es am Ende des Ermittlungsverfahrens zu einer Anklageerhebung kommen oder wird das Verfahren eingestellt
– werden die Beweise für eine Verurteilung ausreichen oder nicht
– welche Strafe ist zu erwarten, falls das Gericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als zutreffend feststellt,
andereseits fällt es manchen Verteidigern wohl schwer die Mandanten mit der oft unangenehmen Wahrheit zu konfrontieren.
Weil es für Sie wichtig ist zu wissen, was auf Sie zu kommt, damit Sie ihr Leben darauf einstellen können, versucht ihr Anwalt für Strafrecht immer eine realistische Prognose abzugeben und erklärt was wir leisten können, damit der geringst mögliche Schaden für Sie entsteht.
Seit Jahren vertreten wir unsere Mandanten bei ihren strafrechtlichen Problemen. Einige von diesen haben ihre Meinung über ihren Anwalt für Strafrecht unserer Würzburger Kanzlei nach deren Strafverteidigung im Internet veröffentlicht. Überzeugen sie ich selbst und schauen Sie sich deren Bewertungen an, z.B. auf unserer Facebook Seite oder auf unserem Google Eintrag. Natürlich können wir nicht jeden Mandanten glücklich machen aber wir werden uns immer vertrauensvoll für Sie einsetzen.
Wenn Sie mehr über die Tätigkeit eines im Strafrecht tätigen Anwalts wissen wollen lesen sie gerne weiter.
Ist gegen Sie in einem Strafverfahren Anklage, beispielsweise zum Amtsgericht Würzburg erhoben worden, wird Ihr Anwalt für Strafrecht gemeinsam mit Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie entwickeln, gegebenenfalls auch bereits mit Blick auf eine mögliche künftige Strafvollstreckung. So erhalten Sie in unserer Kanzlei in Würzburg und den Zweigstellen eine individuelle Beratung unmittelbar nach Anklageerhebung nicht nur im Hinblick auf Sie belastende oder entlastende Beweise und Möglichkeiten eine drohende Strafe abzumildern sondern auch im Hinblick auf Therapiemöglichkeiten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Strafgesetzbuch (StGB).
In einer – im Strafrecht immer wieder vorkommenden – Haftsituation informieren unsere Rechtsanwälte für Strafrecht schnell und zuverlässig über die weiteren Schritte und nehmen auch persönlichen Kontakt zu den Familienangehörigen des Inhaftierten auf, denen wir bei organisatorischen Fragen während des Verfahrens gerne beratend zur Seite stehen. Dabei ist unsere Tätigkeit in strafrechtlichen Haftsachen selbstverständlich nicht nur auf den Raum Würzburg beschränkt, unsere Strafverteidiger setzen Ihre Interessen ebenso in Ochsenfurt und Umgebung durch.
Sollten Sie sich in einer der eingangs beschriebener Situationen wiederfinden, äußern Sie sich erstmal nicht zum Tatvorwurf, sondern kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Strafrecht in Würzburg – kontaktieren Sie uns. Da die Weichen für eine qualifizierte Strafverteidigung oftmals im Ermittlungsverfahren gestellt werden, ist es stets ratsam, bereits im Rahmen des ersten Kontakts mit den Strafverfolgungsbehörden (vor der ersten Vernehmung als Beschuldigter oder bei der Hausdurchsuchung) einen Strafverteidiger – am besten einen Fachanwalt für Strafrecht – hinzuzuziehen.
Im Rahmen des ersten vertraulichen Verteidigergesprächs, auf das Sie unbedingt vor Beginn der Vernehmung bestehen sollten, wird ihr Anwalt für Strafrecht Sie (verständlich) über Ihre Rechte als Beschuldigter aufklären. Ob Sie beispielsweise von Ihrem in der Strafprozessordnung verankerten Schweigerecht Gebrauch machen oder vielmehr Angaben zum Vorwurf tätigen sollten, entscheiden wir individuell und situationsabhängig in einem ruhigen Gespräch gemeinsam mit Ihnen.
Wir vertreten Sie mit vollem Einsatz!
Sind Sie vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht bereits strafrechtlich verurteilt worden, vertreten unsere Rechtsanwälte für Strafrecht auch in der Berufungsinstanz oder im Revisionsverfahren, natürlich unabhängig davon, ob die Verurteilung in Würzburg oder anderswo erfolgte. Während im strafrechtlichen Berufungsverfahren eine erneute Verhandlung vor dem Berufungsgericht stattfindet, ist das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem zuständigen Oberlandesgericht i.d.R ein rein schriftliches Verfahren.
Wurden Sie bereits rechtskräftig verurteilt, begleiten wir Sie als erfahrene Strafverteidiger durch das sich dem Strafverfahren anschließende Strafvollstreckungsverfahren, beispielsweise in der JVA Würzburg, u. a. in Verfahren über Reststrafaussetzungen zur Bewährung und im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen im Maßregelvollzug. Dies gilt nicht nur für die Maßregeln der suchtspezifischen Heilbehandlung gemäß § 64 StGB, sondern auch bei strafrechtlich untergebrachten Patienten gemäß § 63 StGB.
Auch in den Bereichen des Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerstrafrechts übernehmen wir Ihre Verteidigung in jeder Lage eines Strafverfahrens, darüber hinaus gehört auch die präventive Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken zu unserem Leistungsspektrum. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht in unseren Kanzleien in Würzburg, Ochsenfurt oder Neubrunn.
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