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  • Thomas Steur

Thomas Steur

Rechtsanwalt | Strafverteidiger | Fachanwalt für Strafrecht


Betäubungsmittelstrafrecht

Jugendstrafrecht

Gewaltdelikte

Delikte im Straßenverkehr

Steuerstrafrecht

Untersuchungshaftsachen

Strafvollzugsrecht

Vermögensdelikte

Fahrerlaubnisangelegenheiten


Fahrverbot

Entziehung der Fahrerlaubnis

Anordnung ärztlicher Untersuchung, MPU

Ersterteilung, Entziehung, Wiedererteilung durch die Fahrerlaubnisbehörde

Sperre im Strafverfahren

Vertragsrecht/Allgemeines Zivilrecht


Vita

Studium an der BJM-Universität Würzburg

Zulassung zur Anwaltschaft seit 2019

Referendariat am Landgericht Würzburg

Fachanwalt im Strafrecht gemäß § 43c BRAO

Dozent im Auftrag des Justizministeriums im Rahmen der Referendarausbildung im Bereich Strafrecht

Mitgliedschaften

Würzburger Anwaltsverein e.V. (Strafverteidigernotdienst)

Deutscher Anwaltsverein FORUM junge Anwaltschaft

Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV

Forum Junge Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger (JUST)

Förderverein für die Jugendarrestanstalt Würzburg e.V.

Deutsche Strafverteidiger e.V.

Über Rechtsanwalt Steur

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit dem universitären Schwerpunkt der Kriminologie. Das anschließende Referendariat absolvierte ich am Landgericht Würzburg im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg. Darüber hinaus wurde mir der Fachanwaltstitel für das Strafrecht durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg verliehen.

Seitdem bin ich als Strafverteidiger im Herzen Würzburgs am Marienplatz 1 tätig. Neben meiner Tätigkeit als Verteidiger unterrichte ich als Dozent im Rahmen der Referendarausbildung am Landgericht Würzburg im Bereich des Strafrechts.

Wichtig ist mir ein vertrauensvoller, offener Umgang mit meinen Mandanten und – ganz elementar – Klartext!

Ziele, Möglichkeiten und Strategien werde ich stets offen kommunizieren. In keinem anderen Rechtsgebiet ist dies so essenziell wie in der Strafverteidigung. Niemand – und vor allem nicht der oder die Beschuldigte – hat etwas von einer Beschönigung der Tatsachen und keine erfolgreiche Verteidigungsstrategie beginnt mit Halbwahrheiten, zumindest nicht zwischen Anwalt und Mandant.

Mit dieser Philosophie und hohem persönlichen Engangement habe ich bereits in zahlreichen Verfahren für meine Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen können.

Zusammen mit meinen Kollegen Jacob und Paulsen biete ich hochqualifizierte Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts an, von der Vertretung vor dem Schöffengericht bis hin zur strafrechtlichen Revision am Oberlandesgericht oder dem BGH.