Skip to main content
  • In rauen Zeiten klar denken

    Familienrecht

Ihr Rechtsanwalt aus Würzburg und Ochsenfurt informiert zum Thema Familienrecht und Scheidung

Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, das neben den juristischen Fähigkeiten des Anwalts vor allem viel Einfühlungsvermögen in die (ehemaligen) Ehepartner erfordert. In der Regel tritt das Familienrecht erst im Falle der Ehekrise – Trennung und Scheidung – in das Bewußtsein der Ehepartner, dafür dann mit nicht vorher gesehener Intensität. In unseren Büros in Würzburg und Ochsenfurt bieten wir die Beratung und Vertretung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht sowie unsere Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung in Scheidungs- und Folgesachen.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse derjenigen, die durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Vor der Ehe steht der Ehevertrag

Eheschließung (Seit dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Bis September 2017 eingegangene Lebenspartnerschaften können auf Antrag in Ehen umgewandelt werden) bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Nicht jeder ist sich im Zeitpunkt der Eheschließung über deren weitreichende familienrechtlichen Folgen bewusst. Zu dem Bewusstsein gelangt man oftmals erst im Falle des Scheiterns der Beziehung. Jedoch vermeidet ein Ehevertrag im Vorfeld Streitfragen im Nachhinein.

Wir beraten Sie familienrechtlich bereits bevor Sie eine Ehe eingehen.

Sie können einen Ehevertrag vor der Heirat abschließen, aber auch jederzeit danach.

Wie erarbeiten mit Ihnen interessengerechte Lösungen und gestalten mit Ihnen – unter Berücksichtigung der aktuellen familienrechtlichen Rechtsprechung – einen Ehevertrag für den keinesfalls wünschenswerten, aber dennoch möglichen Fall deren Scheiterns.

Weil Sie relativ weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Ehevertrag haben, die Regelungen dementsprechend erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben können, sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung des Ehevertrages vor, § 1410 BGB.

Brauche ich dann überhaupt einen Rechtsanwalt?

Der Notar berät Sie zwar, ist aber von Berufswegen zur Neutralität verpflichtet.

Wegen der aber häufig vorhandenen gegenläufigen Interessen ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes als Interessenvertreter ratsam.

Scheidungsanwälte mit Expertise und Einfühlungsvermögen

Ist die Ehe zerrüttet, ist es unabdingbar, sich möglichst frühzeitig mit einem Scheidungsanwalt in Verbindung zu setzen und sich über die familienrechtlichen Folgen einer Trennung und Scheidung fachkundig beraten zu lassen. Wenn nicht bereits vor der Heirat in einem Ehevertrag festgelegt, stehen Fragen des Kindesunterhalts, des Trennungsunterhalts , des Nachscheidungsunterhalts, der güterrechtlichen Folgen, der elterlichen Sorge, des Umgangs eines Elternteils mit gemeinsamen Kindern, der Aufteilung der Haushaltsgegenstände und der Ehewohnung sowie steuerliche Fragen der getrennten Veranlagung oder Zusammenveranlagung der Ehegatten im Raum. Das Familienrecht beantwortet auch die Fragen, was mit den gemeinsamen Schulden oder dem im gemeinsamen Eigentum stehenden Grundvermögen passiert, oder ob man etwa für die Schulden des Ehepartners aufkommen muss.

Unsere Aufgabe als Kanzlei mit gleichwohl kompetenten und sensiblen Scheidungsanwälten ist es, für Sie von Anfang an eine interessengerechte, faire und für Sie kostengünstige Lösung zu erreichen. Deshalb ist es unser vornehmliches Ziel, eine außergerichtliche Regelung herbeizuführen. Da dies voraussetzt, dass auch Ihr/e Partner/in sich fair verhält und dies nicht immer möglich ist, sehen wir es als unsere Aufgabe, Ihre Interessen auch vor dem Familiengericht, gegebenenfalls mit aller Härte, durchzusetzen, ohne den Blick für die Kosten zu verlieren.

Gewaltschutzverfahren vor dem Familiengericht

Im Rahmen von Ehescheidungen kommt es leider auch immer wieder zu Straftaten Bedrohungen, Beleidigungen oder Gewalttätigkeiten unter den Ehepartnern.

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit durch ein Eilverfahren vor dem Familiengericht eine Anordnung zu erwirken, die es dem Ehepartner, der die Taten begangen hat, verbietet Kontakt aufzunehmen oder sich dem anderen Ehepartner zu nähern. Diese Anordnung des Familiengerichts kann auch in den Fällen des sogenannten Stalkings ergehen.

Natürlich nehmen unsere Anwälte für Familienrecht auch die Interessen von dem Ehepartner war, der sich zu unrecht einem Gewaltschutzverfahren ausgesetzt sieht.