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  • Verkehrsrecht – Führerschein und Punktesystem

Verkehrsrecht – Führerschein und Punktesystem

Es gibt verschiedene Methoden, wie man seinen Führerschein gefährden kann. Zu den bekannteren gehören die Trunkenheitsfahrt, das Fahren unter Drogeneinfluss und der Verlust der Fahrerlaubnis über das Punktesystem in Flensburg. Zur Wiedererteilung der Fahrererlaubnis ist häufig die Vorlage einer erfolgreichen MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) notwendig. Unsere Rechtsanwälte übernehmen die Kommunikation mit der Führerscheinstelle in Würzburg bzw. den zuständigen Landratsämtern um eine rasche Wiedererteilung des Führerscheins zu erreichen oder, wenn möglich, dessen Entziehung zu verhindern.

Im Bereich des Verkehrsrechts spielt das europäische Recht eine immer größere Rolle. So wurden vor einigen Jahren neue Fahrerlaubnisklassen eingeführt, die nun auf dem Gebiet der europäischen Union gelten. Insbesondere bei der Frage der Gültigkeit ausländischer Führerscheine, ist das Europarecht Grundlage der Beratung durch Ihren Rechtsanwalt.

Ein Dauerbrenner in Sachen Straßenverkehrsrecht stellt das Thema „Alkohol am Steuer“ dar. Häufig nicht bekannt ist allerdings die Tatsache, dass auch im Falle des Alkoholgenusses ohne direkten Bezug zum Straßenverkehr die Fahreignung in Zweifel gezogen werden kann. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine überdurchschnittliche Gewöhnung an Alkohol und die häufige Einnahmen großer Mengen Alkohol beim Betroffenen vorliegt. Um einen Eignungszweifel an die Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen, müssen allerdings noch weitere Umstände hinzukommen. Insbesondere Berufskraftfahrer sind insoweit betroffen, wenn einerseits die Neigung besteht, häufig in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, andererseits Berufskraftfahrer verpflichtet sind, ihren Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuführen. In einem solchen Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten zur Fahreignung verlangen, obwohl der Betroffene gar nicht mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist.

Eine zunehmend größere Rolle in unsere anwaltlichen Praxis bei der Beratung unserer Mandanten spielt im Straßenverkehr der Umgang mit Drogen. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Einnahme von sog. „harten Drogen“ und der Einnahme von Cannabisprodukten.

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Eine zunehmend größere Rolle in unsere anwaltlichen Praxis bei der Beratung unserer Mandanten spielt im Straßenverkehr der Umgang mit Drogen. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Einnahme von sog. „harten Drogen“ und der Einnahme von Cannabisprodukten.

Während bereits die einmalige Einnahme harter Drogen (unabhängig von einem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) in aller Regel zur Ungeeignetheit zum Führern von Kraftfahrzeugen führt , wird beim Cannabiskonsum zwischen einmaliger Einnahme, gelegentlicher Einnahme und regelmäßiger Einnahme differenziert.

Das überarbeitete Punktesystem in Flensburg wird unserer Auffassung nach dazu führen, das sich die Entziehungen von Fahrerlaubnissen auf Grund der Überschreitung der maximalen Punktzahl erhöhen. Hier sollte durch das Einschalten eines Anwaltes bereits während des Bußgeldverfahrens das Sammeln der Punkte möglichst vermieden werden.

Unsere Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen gegenüber den Verwaltungsbehörden, insbesondere der Fahrerlaubnisbehörde und setzen Ihre Rechte im Hinblick auf Ihre Fahrerlaubnis auch vor den Verwaltungsgerichten durch.
Es erwartet Sie eine kompetente Beratung in unseren Büros in Würzburg, Ochsenfurt oder Neubrunn.