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Arbeitsvertrag

Der individuelle Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer regelt entscheidend die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und geht regelmäßig den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften vor. Daher sind die Formulierungen im individuellen Arbeitsvertrag und die dort enthaltenen Regelungen von herausragender Bedeutung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, was eine Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll macht.

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ist es von essentieller Bedeutung, die Arbeitsbedingungen schriftlich in Form von Arbeitsverträgen zu fixieren.

Im Rahmen unserer Vertretung von Arbeitgebern fertigt der für Sie tätige Rechtsanwalt Entwürfe von Arbeitsverträgen, die auf Ihre Branche und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen ein, überprüfen die Vereinbarkeit mit tarifvertraglichen Regelungen und arbeiten sie in unsere Entwürfe für Sie ein.

Wir überprüfen Ihre bereits bestehenden Arbeitsverträge dahingehend, ob diese noch den aktuellen Standards entsprechen bzw. mit der aktuellen Rechtslage in Einklang zu bringen sind. Insbesondere überprüfen wir die einzelnen arbeitsvertraglichen Klauseln auf ihre Wirksamkeit und unterbreiten gegebenenfalls Alternativvorschläge. Grundlage unserer Prüfung ist dabei die höchst richterliche Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, aber auch beispielsweise die örtliche Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Würzburg.

Im Rahmen der Erstellung von Arbeitsverträgen für Ihren Betrieb beraten wir Sie selbstverständlich auch hinsichtlich neuer Entwicklungen im Arbeitsvertragsrecht und weisen selbstverständlich auch auf mögliche anstehende Neuerungen hin.

Wir weisen auch auf die Möglichkeiten hin, an welchen Stellen im Arbeitsvertrag in rechtlich zulässiger Form von Standardformulierungen abgewichen werden kann und sollte.

Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben…

Lassen Sie den Vertrag von uns prüfen!

So weisen wir beispielsweise auf die Möglichkeit der Formulierung von Ausschlussfristen hin. Mit der Aufnahme von Ausschlussfristen in den Arbeitsvertrag, die regelmäßig deutlich kürzer sind als die gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen, stellen Sie als Arbeitgeber sicher, dass eine Vielzahl von möglichen Ansprüchen nur im Rahmen eines überschaubaren Zeitrahmens durch Ihre Arbeitnehmer Ihnen gegenüber geltend gemacht werden können.

Als Arbeitnehmer können Sie von uns Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen. Wir prüfen für Sie insbesondere, ob einzelne Vertragsklauseln wirksam sind und mit der aktuellen Rechtslage in Einklang stehen.

Wir formulieren für Sie Alternativvorschläge und weisen auf neue Entwicklungen in der Rechtsprechung hin. Insbesondere berücksichtigen wir auch hier selbstverständlich Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen.

Hier zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, Formulierungen für den Arbeitsvertrag zu finden, die zu Ihren Gunsten vom Standard abweichen.

So ist es zum Beispiel ohne Weiteres möglich, einzelvertraglich längere Kündigungsfristen zu vereinbaren, als es das Gesetz vorsieht bzw. dies in Tarifverträgen vorgesehen ist. Gesetze und Tarifverträge setzen hier nur die Mindeststandards. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass die einzelvertragliche Verlängerung von Kündigungsfristen dann nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber zu gelten hat. Regelmäßig nicht möglich ist es, die Kündigungsfrist nur für eine Seite der Parteien zu verlängern.

Für ein persönliches Beratungsgespräch kann ein zeitnaher Termin mit einem unserer Rechtsanwälte in unseren Büros in Würzburg, Ochsenfurt oder in Neubrunn vereinbart werden.