Skip to main content

VG Ansbach – Keine MPU bei regelmäßigem Konsum von Cannabis?

Das Verwaltungsgericht Ansbach beschäftigte sich in einem aktuellen Beschluss vom 20.01.2025 (Az. AN 10 S 24.2731 – Zu lesen hier) mit der Frage, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach der neuen Rechtslage (Cannabisteillegalisierung vom 01.04.2024) bei regelmäßigem Konsum von Cannabis angeordnet werden kann, wenn keine Anhaltspunkte für einen Trennungsverstoß oder sonstigen Missbrauch von Cannabis feststellbar ist.

Der Beschluss ist deshalb von großer Relevanz, da vor der Teillegalisierung bzw. der Anpassungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelmäßiger Cannabiskonsum ohne weiteres nicht nur zu einer MPU führte, sondern unverzüglich zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis konnte dann nur noch nach bestandener MPU nach einer stabilen Abstinenzzeit wiedererlangt werden.

Mit diesem Beschluss macht das Verwaltungsgericht Ansbach deutlich, dass nach der Aufgabe der Unterscheidung von gelegentlichem und regelmäßigem Konsum allein die Feststellung regelmäßigen Konsums nicht für eine Begutachtung ausreicht. Dies gelte auch dann nicht, wenn nach alter Rechtslage die Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Konsums entzogen worden war. Dies Verstoße nach Ansicht des VG Ansbach gegen Treu und Glauben.

Die Entscheidung ist begrüßens- und der Beschluss durchaus lesenswert.

Thomas Steur

Fachanwalt für Strafrecht