Skip to main content

Verzögerung beim Gesetzgebungsverfahren zum Cannabisgesetz

Nach Informationen des Spiegel und LTO (Legal Tribune Online) wird sich das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) weiter verzögern. Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Hierdurch würde sich die Teillegalisierung weiter verzögern.
Da es sich bei dem Gesetz nicht um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat das Gesetz zwar nicht verhindern. Über das Anrufen des Vermittlungsausschusses kann aber eine Verzögerung  und vielleicht sogar erneute Verhandlungen über den Inhalt des Gesetzes bewirkt werden.
Es heißt also weiter warten und (THC-freien Cannabis-) Tee trinken.
Ihre Strafverteidiger Jacob | Paulsen | Steur